Belüftungsanlage in der Industrie

Die Qualität von Luft und Wasser


an Arbeitsstätten



Für die Arbeitgeberseite bestehen zur Gesunderhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegte Pflichten. Oberste gesetzliche Vorgaben ergeben sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zur Überwachung des Arbeitsplatzes auf möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe und deren Konzentrationen gehört unter anderem die Arbeitsbereichsanalyse. Wir führen Gefahrstoffermittlungen und -Messungen im Rahmen von Arbeitsbereichsanalysen entsprechend den zugrundeliegenden gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften durch.

Die Ermittlungspflicht des Arbeitgebers ist im Anhang 1 der Technischen Regeln Gefahrstoffe TRGS 400 beschrieben. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind seit Januar 2005 in die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS900 eingearbeitet. Weitere Grundlagen stellen der Punkt 14 in der TRGS 513 dar, der die Überwachungspflicht festlegt, sowie der §26 des Chemikaliengesetzes. Ebenso sind Verpflichtungen in §3a Abs.1 und in §4 Abs.2 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) festgelegt, die Gefahrstoffverordnung (GeffStoffV) legt wichtige Maßgaben fest und auch beispielsweise die TRBA 405 und 430 in Verbindung mit der LV15, welche bei der Beurteilung des mikrobiologischen Arbeitsschutzes in Abfallbehandlungsanlagen zum Tragen kommen. Für viele weitere Bereiche wie z.B. den Gesundheitsdienst (Formaldehyd, Glutaraldehyd in Desinfektionsmitteln), Werkstätten der Metallverarbeitung (Metallstäube, Entfettungsmittel mit chlorierten, aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen) und viele andere Arbeitsplätze, finden die TRGS 900, 402 und 100 ihre jeweilige Anwendung. Sicherheit und Arbeitsschutz als Grundlage für langfristigen Erfolg. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nehmen Sie uns in die Pflicht - zu Ihrer Sicherheit!


ARBEITSBEREICHSANALYSEN

Spezielle Fragestellungen ergeben sich im Bereich der Arbeitsmedizin und den zu Grunde liegenden Analysen von Schadstoffen am Arbeitsplatz. Entsprechend den gültigen Normen führen wir hier in der Regel gezielte Messungen und Bewertungen durch. Des Weiteren bieten wir Messungen und Bewertungen zum Explosionsschutz an.


INDUSTRIEBERATUNG UND PROBLEMLÖSUNG

Wir betreuen mit großem Erfolg auch produktspezifische bzw. produktionsspezifische Probleme und begleiten Sie bei der Lösung.
Arbeitsplatz

Arbeitsstätten


gute Luft
für gute Mitarbeiter
Gebäude

Gebäude


Schadstoffe bei Hausbau und Sanierung
Wohnräume

Wohnräume


nirgendwo halten Sie sich länger auf
RLT
HYGIENEINSPEKTIONEN VON RAUMLUFTTECHNISCHEN ANLAGEN ENTSPRECHEND VDI 6022

Die vorgeschriebenen Hygieneinspektionen sind
• bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung im Abstand von zwei Jahren
• bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung im Abstand von drei Jahren
• an nassen Rückkühlwerken für RLT-Anlagen im Abstand von zwei Jahren durchzuführen
und müssen von mindestens nach VDI 6022 Blatt 1 Kategorie A qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Zu unterscheiden ist die umfangreichere Erstinspektion einer neu in Betrieb gesetzten Anlage von den weiteren Prüfungen während des Betriebes der Anlage. Ziel der Hygieneinspektionen ist es, grundsätzliche Mängel zu erkennen, die zu einer gesundheitlichen Belastung durch die RLT-Anlage führen können (nicht müssen) und gegebenenfalls die entsprechend notwendigen Sanierungen dem Betreiber der Anlage empfehlend wiederzugeben.

Es ist immer von Vorteil und aus rechtlicher Sicht zwingend notwendig, die Personalunion zwischen Verantwortlichen für die Erstellung, Wartung und Instandhaltung der betreffenden RLT-Anlagen und dem Verantwortlichen für die Durchführung der folgenden Hygieneinspektionen zu vermeiden, um belastbare Aussagen zu erlangen. Kritisch zu betrachten ist demnach die alleinige Eigenkontrolle durch die mit der Erstellung, Wartung und Instandhaltung betraute Firma selbst.


























Schimmelpilze -
Wachsen diese auch in Ihrer RLT-Anlage ?
WASSERHYGIENE

Vorrangig Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch Hotelbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften und der individuelle Interessent gehören zu unseren Kunden. Speziell betreuen wir auch sogenannte "Problemfälle" im Bereich der Trink- und Badewasserhygiene. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der Qualität des Trinkwassers gemäß der neuen Richtlinie VDI/DVGW 6023 bis zur letzten Entnahmestelle. Als Spezialgebiet obliegt uns die unabhängige Sanierungsbetreuung bei Legionellenbelastung des Wassersystems.

In der DIN EN ISO 19458 vom Dezember 2006 wird die Probenahme zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit geregelt. Zur ersten Probennahme wird auf Wunsch hin eine individuelle Anlagenbeurteilung (DVGW 551) zum kompetenten Auftreten gegenüber Ihrem zuständigen Gesundheitsamt durch uns angeboten. Die zertifizierte Probennahme nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 und deren Novellierung vom November 2011 ist gewährleistet. Wir bieten weiterhin eine unabhängige und kompetente Systemerhebung und Sanierungskonzeptionierung, Probenahmen, Analysen, Lehrgänge, Vorträge und Seminare zur zertifizierten Probenahme, zum IFSG und zur Trinkwasserhygiene allgemein. Kaltwasser- und Versorgerwasser sowie Wasser aus medizinischen Geräten entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkWV 2001 in Kraft gesetzt 01.01.2003). Zusätzliche Analysen auf Pseudomonas spp. und Enterokokken entspr. RKI und die beratende Unterstützung bei Problemstellungen sind möglich.

Wir führen durch: Analysen von
  • Kaltwasser- und Versorgerwasser sowie Wasser aus medizinischen Geräten entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkWV 2001 in Kraft gesetzt 01.01.2003). Zusätzliche Analysen auf Pseudomonas spp. und Enterokokken entspr. RKI und die beratende Unterstützung bei Problemstellungen sind möglich.
  • Warmwasser auf Legionella spp. (Legionellen) nach BGBl 2000-43 911-915 bzw. UBA-RL.
  • Dialysewasser gem. RKI-Empfehlungen und in Anlehnung an die AAMI (Association for the Advancement of Medical Instrumentation - USA) und die Empfehlungen der Gerätekommission der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für klinische Nephrologie.
  • Badewasser entsprechend ehem. Badewasserverordnung sowie DIN 19643.
  • Kühlwasser von Rückkühlwerken und Verdunstungskühlanlagen gemäß VDI 2074 sowie Gefährdungsanalysen bei Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen oder dem Auftreten von Pseudomonas aeruginosa.
















Außenluft- referenzmessung für Schimmelpilze















BIA-Staubmesskopf
















Messung zum Explosionsschutz
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Wiederbesiedlung durch den WWF